Überbauungs- und Erschliessungsstand

Der Überbauungs- und Erschliessungsstand ist die Grundlage für die Erstellung der Bauzonenstatistik und für das Monitoring der Bauzonenentwicklung. Er zeigt Behörden, Planenden und Privaten auf, wo überbaute und unbebaute Bauzone besteht und in welchem Zeitraum mit einer Erschliessung unbebauter Bauzonen zu rechnen ist.

Kurz erklärt

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) koordiniert und initiiert die jährliche Nachführung des Überbauungs- und Erschliessungsstands (UbEs) bei den Gemeinden im Kanton Zürich. Im UbEs ist ersichtlich, auf welchen Grundstücken weitere Hauptgebäude erstellt werden können und ob diese Flächen sofort verfügbar sind oder noch Erschliessungsleistungen notwendig sind.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Ein bisher nicht überbautes Grundstück gilt als vollständig überbaut, wenn mit dem Aushub begonnen worden ist und keine weitere Hauptbaute auf dem Grundstück erstellt werden kann.
  • Ein Grundstück mit bestehenden Gebäuden ist teilweise als nicht überbaut zu bezeichnen, wenn weitere Hauptbauten erstellt werden können. Es ist eine zweckmässige Abgrenzung innerhalb des Grundstücks vorzunehmen. Grundstücke mit Waldabstandslinien, Gewässerschutzzonen und Baulinien gelten als überbaut, wenn keine oder keine weiteren Hauptbauten realisiert werden können.
  • Spezielle Umstände bestehen, wenn aus konzeptionellen Gründen Hauptbauten trotz vorhandenem Anordnungsspielraum (wie beispielsweise bei einem Fussballfeld oder bei grösseren Freiräumen im Zusammenhang mit Gestaltungsplänen) Hauptbauten nicht realistisch oder zulässig sind. Dann können die entsprechenden Flächen als überbaut bezeichnet werden.

Eine Fläche ist:

  • baureif (d.h. eine Baubewilligung kann erteilt werden), wenn sie erschlossen ist und durch die bauliche Massnahme keine noch fehlende oder durch den Gemeinderat beantragte planungsrechtliche Festlegung nachteilig beeinflusst wird.
  • innert 5 Jahren baureif, wenn die noch erforderlichen Planungsmassnahmen und Kreditbeschaffungen im Einklang mit der Entwicklungspolitik der Gemeinde stehen, die noch nötigen Leistungen erbracht werden können sowie kein nennenswerter Widerstand der Bevölkerung und Eigentümer gegen die vorgesehenen Massnahmen zu erwarten ist.
  • längerfristig baureif, wenn die Voraussetzungen für eine Baubewilligung nicht innert 5 Jahren gegeben sind.

Nachführung durch die Gemeinden

Das ARE lädt die Städte und Gemeinden jedes Jahr mit Amtsschreiben ein, den UbEs zu überprüfen und nachzuführen. Seit 2021 erfolgt die Nachführung online über eine Webmap.

Webmap-Login

Sie können für die Webmap Ihr bestehendes Passwort nutzen. Falls Sie das Passwort vergessen haben, können Sie es im System zurücksetzen. Falls Sie nicht mehr wissen, wer von Ihrer Gemeinde über ein Login verfügt, so können Sie uns über den nachstehenden Link mittels Formular kontaktieren.

Wenige Gemeinden verfügen noch über kein Login, in anderen Gemeinden sind die berechtigten Personen nicht mehr verfügbar oder zuständig. In diesen Fällen beantragen Sie bitte ebenfalls über das Formular ein neues Login für Ihre Gemeinde.

Bitte beachten Sie, dass die Logins aufgrund der zur Verfügung stehenden Lizenzen auf eine Person pro Gemeinde beschränkt sind.

UbEs nachführen

Die Überprüfung des UbEs umfasst die Meldung von Fehlern, Korrekturen oder Ergänzungen in Bezug auf die Vorerfassung des Überbauungsstands sowie die Überprüfung des Erschliessungsstands.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bitte überprüfen Sie den Vorjahresstand (2022) des Überbauungsstands. Unüberbaute Flächen, die 2023 überbaut worden sind, können in der Webmap als überbaute Flächen erfasst werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Bauabsicht, eine erteilte Baubewilligung oder eine Bauabsicht nicht genügen, um eine unüberbaute Fläche als überbaut zu deklarieren. Nur Flächen, die tatsächlich überbaut sind oder wo ein Bauvorhaben in Ausführung ist, dürfen als überbaut bezeichnet werden.

Bitte melden Sie bei unüberbauten Grundstücken allfällige Umklassierungen von «längerfristig baureifen» zu «innert 5 Jahren baureifen» Flächen resp. «innert 5 Jahren baureifen» zu «baureifen» Flächen in Bezug auf den Erschliessungsstand.

Angaben zur Definition des Überbauungsstands und des Erschliessungsstands finden sich im oberen Teil dieser Webseite.

Die Frist für die Überprüfung und Nachführung des UbEs 2023 ist auf den 31. März 2024 angesetzt. Bitte melden Sie sich vor Ablauf der Frist, falls Sie mehr Zeit benötigen.

Die Webmap

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Webmap (ArcGIS Online). Sie können sich mit den erhaltenen Zugangsdaten anmelden. Nach erfolgtem Login nehmen Sie bitte die Veränderungen in der editierbaren Ebene in der Webmap vor. Die nötigen Angaben dazu finden sich in der nachstehenden Anleitung.

Bitte beschränken Sie die Rückmeldung und Überprüfung auf das eigene Gemeindegebiet.

Abschluss der Nachführung melden

Sobald Sie die Überprüfung und Nachführung des UbEs beendet haben, bitten wir um eine Bestätigung. Über das untenstehende Formular können Sie uns den Abschluss melden. Bitte geben Sie im Rückmeldeformular an, ob Sie Änderungen vorgenommen haben oder nicht.

Für Ihre geschätzte Mitarbeit an der jährlichen Nachführung des UbEs danken wir Ihnen herzlich.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung - Raumbeobachtung

Telefon

+41 43 259 43 19

Telefon

Montag, Mittwoch, Donnerstag

E-Mail

Kontaktformular